§ 6 NEMV

NEMV - Nahrungsergänzungsmittelverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026

Nahrungsergänzungsmittel, die nicht dieser Verordnung, jedoch den bisher geltenden Bestimmungen entsprechen, dürfen bis 31. Juli 2005 in Verkehr gebracht werden.

In Kraft seit 19.02.2004 bis 31.12.9999
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