§ 5 NaSP-VO Verweisungen

NaSP-VO - Nationales Sicherheitsprogramm-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.08.2026

In dieser Verordnung enthaltene Verweisungen auf die

  1. 1.Ziffer einsVerordnung (EG) Nr. 300/2008 über gemeinsame Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002, ABl. Nr. L 97 vom 9.4.2008 S. 72, oderVerordnung (EG) Nr. 300 aus 2008, über gemeinsame Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2320 aus 2002,, Amtsblatt Nummer L 97 vom 9.4.2008 Seite 72, oder
  2. 2.Ziffer 2Verordnung (EU) Nr. 1254/2009 zur Festlegung der Bedingungen, unter denen die Mitgliedstaaten von den gemeinsamen Grundnormen für die Luftsicherheit in der Zivilluftfahrt abweichen und alternative Sicherheitsmaßnahmen treffen können, ABl. Nr. L 338 vom 19.12.2009 S. 17, oderVerordnung (EU) Nr. 1254 aus 2009, zur Festlegung der Bedingungen, unter denen die Mitgliedstaaten von den gemeinsamen Grundnormen für die Luftsicherheit in der Zivilluftfahrt abweichen und alternative Sicherheitsmaßnahmen treffen können, Amtsblatt Nummer L 338 vom 19.12.2009 Seite 17, oder
  3. 3.Ziffer 3Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit, ABl. Nr. L 299 vom 14.11.2015 S. 1,Durchführungsverordnung (EU) 2015 aus 1998, zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit, Amtsblatt Nummer L 299 vom 14.11.2015 Seite 1,
sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung dieser unionsrechtlichen Verordnungen zu verstehen.
In Kraft seit 20.09.2024 bis 31.12.9999
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