Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen kann von Herstellern von Sonderanfertigungen oder von deren Bevollmächtigten eine Liste aller Sonderanfertigungen verlangen, die im Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes in Verkehr gebracht wurden.
In Kraft seit 19.07.2024 bis 31.12.9999
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