Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Dieses Bundesgesetz gilt nicht für die Gewinnung von menschlichem Blut oder Blutbestandteilen, Gewebe oder Zellen zur weiteren Verwendung im Rahmen der Herstellung eines Medizinproduktes.
In Kraft seit 01.07.2021 bis 31.12.9999
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