Anl. 3 MPBV

MPBV - Medizinproduktebetreiberverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Eignung für wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfungen Anforderungen an die Prüferin/den Prüfer und Prüfstellen:

1.

Ausbildung und Sachkenntnis der Prüferin/des Prüfers:

a)

Abschluss einer einschlägigen technischen Fachausbildung

b)

Kenntnis der Funktionsweise und des besonderen Gefährdungspotentials der zu prüfenden Geräte

c)

laufende Fort- und Weiterbildung

d)

Kenntnis der für die Prüftätigkeit relevanten Gesetze, Verordnungen und Normen

e)

ausreichende Prüfpraxis im Bereich Medizintechnik

2.

Erforderliche Mess- und Prüfmittel für die Durchführung der Prüfungen

3.

Zuverlässigkeit

4.

Organisatorische Voraussetzungen für die Planung, Durchführung und Auswertung von Prüfungen sowie gegebenenfalls eine einschlägige Gewerbeberechtigung

In Kraft seit 11.07.2007 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 3 MPBV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 3 MPBV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 3 MPBV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 3 MPBV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 3 MPBV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis MPBV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 2 MPBV
Anl. 4 MPBV