Anl. 3 MPBV

Medizinproduktebetreiberverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.07.2007 bis 31.12.9999
Anhang 3

Eignung für wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfungen Anforderungen an die Prüferin/den Prüfer und Prüfstellen:

1.

Ausbildung und Sachkenntnis der Prüferin/des Prüfers:

a)

Abschluss einer einschlägigen technischen Fachausbildung

b)

Kenntnis der Funktionsweise und des besonderen Gefährdungspotentials der zu prüfenden Geräte

c)

laufende Fort- und Weiterbildung

d)

Kenntnis der für die Prüftätigkeit relevanten Gesetze, Verordnungen und Normen

e)

ausreichende Prüfpraxis im Bereich Medizintechnik

2.

Erforderliche Mess- und Prüfmittel für die Durchführung der Prüfungen

3.

Zuverlässigkeit

4.

Organisatorische Voraussetzungen für die Planung, Durchführung und Auswertung von Prüfungen sowie gegebenenfalls eine einschlägige Gewerbeberechtigung

Stand vor dem 10.07.2007

In Kraft vom 01.04.2007 bis 10.07.2007
Anhang 3

Eignung für wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfungen Anforderungen an die Prüferin/den Prüfer und Prüfstellen:

1.

Ausbildung und Sachkenntnis der Prüferin/des Prüfers:

a)

Abschluss einer einschlägigen technischen Fachausbildung

b)

Kenntnis der Funktionsweise und des besonderen Gefährdungspotentials der zu prüfenden Geräte

c)

laufende Fort- und Weiterbildung

d)

Kenntnis der für die Prüftätigkeit relevanten Gesetze, Verordnungen und Normen

e)

ausreichende Prüfpraxis im Bereich Medizintechnik

2.

Erforderliche Mess- und Prüfmittel für die Durchführung der Prüfungen

3.

Zuverlässigkeit

4.

Organisatorische Voraussetzungen für die Planung, Durchführung und Auswertung von Prüfungen sowie gegebenenfalls eine einschlägige Gewerbeberechtigung

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