§ 3 MKS-BV Bekämpfungsmaßnahmen

MKS-BV - MKS-Bekämpfungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Sperrzone

Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erklärt durch Veröffentlichung in einer Verordnung in den Amtlichen Verbraucher- und Veterinärnachrichten mit dem Titel „Kundmachung zur Festlegung einer Sperrzone zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche“ Gebiete zur Sperrzone, bestehend aus Schutzzone, Überwachungszone und gegebenenfalls weitere Sperrzone.

In Kraft seit 21.05.2025 bis 31.12.9999
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