§ 7 MitV 2023 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

MitV 2023 - Mitteilungsverordnung 2023

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft und gilt für alle Mitteilungen, die ab 1. Juni 2023 dem Endnutzer zugehen. Für Mitteilungen, die bis zu diesem Zeitpunkt dem Endnutzer zugehen, sind jene Pflichten sinngemäß anzuwenden, welche sich aus der bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung bestehenden und auf den neuen Sachverhalt anwendbaren Rechtslage ableiten lassen.

In Kraft seit 16.05.2023 bis 31.12.9999
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