§ 43 MABG Vollziehung

MABG - Medizinische Assistenzberufe-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der/die Bundesminister/in für Gesundheit betraut.

In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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