§ 3 LV-VMGV Inhalt und Gliederung des Formulars

LV-VMGV - Lebensversicherung Versicherungsmathematische Grundlagen-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Mit dem Formular sind folgende Informationen zu übermitteln:
    1. 1.Ziffer einsVollständige Bezeichnung des Versicherungsunternehmens;
    2. 2.Ziffer 2LEI-Code des Versicherungsunternehmens;
    3. 3.Ziffer 3technische Bezeichnung des Tarifs;
    4. 4.Ziffer 4Versicherungssparte;
    5. 5.Ziffer 5Versicherungsart;
    6. 6.Ziffer 6Prämienzahlungsweise;
    7. 7.Ziffer 7Rechnungszinssatz;
    8. 8.Ziffer 8Abrechnungsverband;
    9. 9.Ziffer 9Gewinnplan;
    10. 10.Ziffer 10Externe Garantiegeber;
    11. 11.Ziffer 11frühestmöglicher Versicherungsbeginn;
    12. 12.Ziffer 12Verkaufsbeginn des Tarifs;
    13. 13.Ziffer 13Verkaufsende des Tarifs;
    14. 14.Ziffer 14Neueinreichung (inklusive etwaiger Tarifbezeichnungen von Vorgängerversionen) oder Änderungsversion;
    15. 15.Ziffer 15Produktnamen des Tarifs (Mehrfacheingabe möglich);
    16. 16.Ziffer 16Haupt-oder Zusatztarif je Produktname;
    17. 17.Ziffer 17frühestmöglicher Versicherungsbeginn je Produktname;
    18. 18.Ziffer 18Verkaufsbeginn je Produktname;
    19. 19.Ziffer 19Verkaufsende je Produktname.
  2. (2)Absatz 2,Das Formular ist unter Beachtung der von der FMA aufgelegten Datenliste zu übermitteln. Dabei sind die amtlich festgelegten Datenmerkmale einschließlich des Datensatzaufbaues zu beachten.
In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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