Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
(1)Absatz eins,Das Dokument hat ein Titelblatt zu beinhalten, das mit „Versicherungsmathematische Grundlagen“ überschrieben ist. Weiters haben aus dem Titelblatt folgende Daten hervorzugehen:
1.Ziffer einsBezeichnung, Rechtsträger-Kennung (Legal Entity Identifier Code, kurz: LEI-Code), Adresse, Telefonnummer und Homepage des Versicherungsunternehmens;
2.Ziffer 2Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des verantwortlichen Aktuars;
3.Ziffer 3Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des stellvertretenden verantwortlichen Aktuars;
4.Ziffer 4technische Bezeichnung des Tarifs;
5.Ziffer 5Versicherungsart;
6.Ziffer 6frühestmöglicher Versicherungsbeginn;
7.Ziffer 7Verkaufsbeginn der vorgelegten Version des Tarifs;
8.Ziffer 8Neueinreichung (inklusive etwaiger Tarifbezeichnungen von Vorgängerversionen) oder Änderungsversion.
(2)Absatz 2,Unmittelbar nach dem Titelblatt hat ein Inhaltsverzeichnis zu folgen, in dem die Überschriften der obersten Kategorie gemäß Abs. 4 inklusive der jeweiligen Seitennummer, unter welcher der entsprechende Posten zu finden ist, angeführt sind.Unmittelbar nach dem Titelblatt hat ein Inhaltsverzeichnis zu folgen, in dem die Überschriften der obersten Kategorie gemäß Absatz 4, inklusive der jeweiligen Seitennummer, unter welcher der entsprechende Posten zu finden ist, angeführt sind.
(3)Absatz 3,Die Seiten im Dokument sind mit „Seite x von y“ zu nummerieren, wobei „x“ die aktuelle Seite und „y“ die Gesamtanzahl der Seiten des Dokuments bezeichnet.
(4)Absatz 4,In dem Dokument ist die Tarifgestaltung gemäß der im Folgenden angeführten Posten gesondert und in der vorgegebenen Reihenfolge detailliert zu erläutern:
1.Ziffer einsAllgemeiner Teil1.1. Änderungen einschließlich deren Begründung1.2. Verkaufsländer1.3. Allgemeine und besondere Versicherungsbedingungen (freiwillig)1.4. Mögliche Vertragszustände1.5. Mögliche Tarifbereiche1.6. Verbale Tarifbeschreibung1.7. Haupt- oder Zusatztarif1.8. Prämienzahlungsweise1.9. Rentenzahlungsweise1.10. Sonstiges
2.Ziffer 2Alters- und Zeitbegrenzungen2.1. Mindestabschlussalter2.2. Höchstabschlussalter2.3. Mindestendalter2.4. Höchstendalter2.5. Minimale Laufzeit bzw. minimale Leistungsdauer2.6. Maximale Laufzeit bzw. maximale Leistungsdauer2.7. Mindestdauer der Prämienzahlung2.8. Maximale Dauer der Prämienzahlung2.9. Mindestaufschubdauer2.10. Maximale Aufschubdauer2.11. Wartezeit2.12. Alters- und Zeitbegrenzungen
3.Ziffer 3Summenbegrenzungen3.1. Jährliche Mindestprämie bzw. Mindesteinmalprämie3.2. Jährliche Maximalprämie bzw. maximale Einmalprämie3.3. Mindestleistung3.4. Höchstleistung3.5. Sonstige Summenbegrenzungen
5.Ziffer 5Rechnungsgrundlagen für Prämien- und Reserveberechnung5.1. Biometrische Grundlagen5.2. Rechnungszins5.3. Sonstige Rechnungsgrundlagen5.4. Begründung der Rechnungsgrundlagen5.5. Begründung unterschiedlicher Rechnungsgrundlagen für Prämien und Reserven5.6. Prämienalter5.7. Rentenzahlungsphase5.8. Sonstiges
6.Ziffer 6Rechnungsmäßige Kosten6.1. Abschlusskosten und Zillmersatz6.2. Verwaltungskosten6.3. Unterjährigkeitszuschläge6.4. Stornoabzug6.5. Sonstige Zuschläge und Kosten
(5)Absatz 5,Gibt es zu einzelnen Posten aus Abs. 4 mangels Relevanz keine Ausführungen, so sind diese Posten im Dokument anzuführen und mit dem Vermerk „entfällt“ zu versehen. Entfällt ein Posten samt allen Unterposten, so genügt es, nur diesen Posten anzuführen und mit dem Vermerk „entfällt“ zu versehen.Gibt es zu einzelnen Posten aus Absatz 4, mangels Relevanz keine Ausführungen, so sind diese Posten im Dokument anzuführen und mit dem Vermerk „entfällt“ zu versehen. Entfällt ein Posten samt allen Unterposten, so genügt es, nur diesen Posten anzuführen und mit dem Vermerk „entfällt“ zu versehen.
(6)Absatz 6,Das Dokument ist im vom Unternehmen Adobe Systems entwickelten Portable Document Format (PDF) ohne Einschränkung der Funktionalität zu übermitteln.
In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 2 LV-VMGV
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 2 LV-VMGV selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 2 LV-VMGV