Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.
(2)Absatz 2,Gewinnpläne, die vor dem 1. Jänner 2016 eingereicht wurden, sind erst bei Änderungen nach Maßgabe von § 4 neu vorzulegen.Gewinnpläne, die vor dem 1. Jänner 2016 eingereicht wurden, sind erst bei Änderungen nach Maßgabe von Paragraph 4, neu vorzulegen.
In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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