§ 2 LV-GPV Form der Übermittlung

LV-GPV - Lebensversicherung Gewinnplanverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Die Gewinnpläne sind der FMA in standardisierter Form auf elektronischem Wege zu übermitteln. Das Dokument ist im vom Unternehmen Adobe Systems entwickelten Portable Document Format (PDF) ohne Einschränkung der Funktionalität zu übermitteln.

In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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