Gesamte Rechtsvorschrift LV-GPV

Lebensversicherung Gewinnplanverordnung

LV-GPV
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Stand der Gesetzesgebung:

§ 1 LV-GPV Anwendungsbereich


Für jeden Tarif der Lebensversicherung, der gewinnberechtigt ist, ist im Rahmen der versicherungsmathematischen Grundlagen für die Lebensversicherung gemäß Z 19 bis 22 der Anlage A zum VAG 2016 ein Gewinnplan zu erstellen. Sofern es keine wesentlichen Unterschiede bezüglich der Gewinnbeteiligung gibt, können mehrere Tarife in einem gemeinsamen Gewinnplan zusammengefasst werden. Etwaige Unterschiede zwischen den Tarifen sind dabei entsprechend zu kennzeichnen und zu erläutern. Für jeden Tarif der Lebensversicherung, der gewinnberechtigt ist, ist im Rahmen der versicherungsmathematischen Grundlagen für die Lebensversicherung gemäß Ziffer 19, bis 22 der Anlage A zum VAG 2016 ein Gewinnplan zu erstellen. Sofern es keine wesentlichen Unterschiede bezüglich der Gewinnbeteiligung gibt, können mehrere Tarife in einem gemeinsamen Gewinnplan zusammengefasst werden. Etwaige Unterschiede zwischen den Tarifen sind dabei entsprechend zu kennzeichnen und zu erläutern.

§ 2 LV-GPV Form der Übermittlung


Die Gewinnpläne sind der FMA in standardisierter Form auf elektronischem Wege zu übermitteln. Das Dokument ist im vom Unternehmen Adobe Systems entwickelten Portable Document Format (PDF) ohne Einschränkung der Funktionalität zu übermitteln.

§ 3 LV-GPV Gliederung der Gewinnpläne


  1. (1)Absatz eins,Jeder Gewinnplan hat ein Titelblatt zu beinhalten, das mit „Gewinnplan“, gefolgt von einer eindeutigen Gewinnplanbezeichnung, überschrieben ist. Weiters haben aus dem Titelblatt folgende Daten hervorzugehen:
    1. 1.Ziffer einsBezeichnung, Rechtsträger-Kennung (Legal Entity Identifier Code, kurz: LEI-Code), Adresse, Telefonnummer und Homepage des Versicherungsunternehmens,
    2. 2.Ziffer 2Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des verantwortlichen Aktuars,
    3. 3.Ziffer 3Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des stellvertretenden verantwortlichen Aktuars,
    4. 4.Ziffer 4Versicherungsart jener Tarife, für welche der Gewinnplan gültig ist,
    5. 5.Ziffer 5Gültigkeitsbeginn der vorgelegten Version des Gewinnplans,
    6. 6.Ziffer 6Versionsnummer des Gewinnplans.
  2. (2)Absatz 2,Unmittelbar nach dem Titelblatt hat ein Inhaltsverzeichnis zu folgen, in dem die Überschriften der obersten Kategorie gemäß Abs. 4 inklusive der jeweiligen Seitennummer anzuführen sind.Unmittelbar nach dem Titelblatt hat ein Inhaltsverzeichnis zu folgen, in dem die Überschriften der obersten Kategorie gemäß Absatz 4, inklusive der jeweiligen Seitennummer anzuführen sind.
  3. (3)Absatz 3,Die Seiten im jeweiligen Teil des Gewinnplans sind mit „Seite x von y“ zu nummerieren, wobei „x“ die aktuelle Seite und „y“ die Gesamtanzahl der Seiten des jeweiligen Gewinnplans bezeichnet.
  4. (4)Absatz 4,In dem Gewinnplan sind die im Folgenden angeführten Posten gesondert und in der vorgegebenen Reihenfolge detailliert zu erläutern:
    1. 1.Ziffer einsGrundlagen
      1. 1.1.eins Punkt einsEinleitung
      2. 1.2.eins Punkt 2Änderungen einschließlich deren Begründung
      3. 1.3.eins Punkt 3Verbale Beschreibung des Gewinnsystems
      4. 1.4.eins Punkt 4Abrechnungsverbände
      5. 1.5.eins Punkt 5Tarife
      6. 1.6.eins Punkt 6Abhängigkeit von der Prämienzahlungsweise
      7. 1.7.eins Punkt 7Abhängigkeit von Versicherungsbeginn und Versicherungsdauer
      8. 1.8.eins Punkt 8Sonstiges
    2. 2.Ziffer 2Zeitablauf der Gewinnbeteiligung
      1. 2.1.2 Punkt einsZuteilungszyklus
      2. 2.2.2 Punkt 2Gewinnkarenz
      3. 2.3.2 Punkt 3Sonstiges
    3. 3.Ziffer 3Gewinnsystem
      1. 3.1.3 Punkt einsArt des Gewinnsystems
      2. 3.2.3 Punkt 2Gewinnverwendung
        1. 3.2.1.3 Punkt 2 Punkt einsVerbale Beschreibung
        2. 3.2.2.3 Punkt 2 Punkt 2Bemessungsgrundlage
        3. 3.2.3.3 Punkt 2 Punkt 3Formeln
        4. 3.2.4.3 Punkt 2 Punkt 4Schlussgewinne
        5. 3.2.5.3 Punkt 2 Punkt 5Vorgangsweise der Ermittlung
        6. 3.2.6.3 Punkt 2 Punkt 6Direktgutschriften
      3. 3.3.3 Punkt 3Gewinnbeteiligung bei Indexerhöhungen oder sonstigen Zuzahlungen
      4. 3.4.3 Punkt 4Sonstiges
    4. 4.Ziffer 4Berechnungen
      1. 4.1.4 Punkt einsRechnungsgrundlagen
      2. 4.2.4 Punkt 2Bezeichnungen und Formeln
      3. 4.3.4 Punkt 3Zuteilung im Jahr t
      4. 4.4.4 Punkt 4Deckungsrückstellung des Gewinnanteils
      5. 4.5.4 Punkt 5Sonstige Berechnungen
    5. 5.Ziffer 5Gewinnkomponenten
    6. 6.Ziffer 6Leistungen
      1. 6.1.6 Punkt einsErleben
        1. 6.1.1.6 Punkt eins Punkt einsVerbale Beschreibung
        2. 6.1.2.6 Punkt eins Punkt 2Formel
        3. 6.1.3.6 Punkt eins Punkt 3Ermittlung des unterjährigen Gewinnanteils
      2. 6.2.6 Punkt 2Ableben
        1. 6.2.1.6 Punkt 2 Punkt einsVerbale Beschreibung
        2. 6.2.2.6 Punkt 2 Punkt 2Formel
        3. 6.2.3.6 Punkt 2 Punkt 3Ermittlung des unterjährigen Gewinnanteils
      3. 6.3.6 Punkt 3Rückkauf
        1. 6.3.1.6 Punkt 3 Punkt einsVerbale Beschreibung
        2. 6.3.2.6 Punkt 3 Punkt 2Formel
        3. 6.3.3.6 Punkt 3 Punkt 3Ermittlung des unterjährigen Gewinnanteils
      4. 6.4.6 Punkt 4Beitragsfreistellung
        1. 6.4.1.6 Punkt 4 Punkt einsVerbale Beschreibung
        2. 6.4.2.6 Punkt 4 Punkt 2Formel
      5. 6.5.6 Punkt 5Sonstige Leistungen
      6. 6.5.1.6 Punkt 5 Punkt einsVerbale Beschreibung
      7. 6.5.2.6 Punkt 5 Punkt 2Formel
    7. 7.Ziffer 7Sonstiges
  5. (5)Absatz 5,Gibt es zu einzelnen Posten aus Abs. 4 mangels Relevanz keine Ausführungen, so sind diese Posten im Gewinnplan anzuführen und mit dem Vermerk „entfällt“ zu versehen. Entfällt ein Posten samt allen Unterposten, so genügt es, diesen anzuführen und mit dem Vermerk „entfällt“ zu versehen.Gibt es zu einzelnen Posten aus Absatz 4, mangels Relevanz keine Ausführungen, so sind diese Posten im Gewinnplan anzuführen und mit dem Vermerk „entfällt“ zu versehen. Entfällt ein Posten samt allen Unterposten, so genügt es, diesen anzuführen und mit dem Vermerk „entfällt“ zu versehen.
  6. (6)Absatz 6,Für die Darstellung der Formeln ist eine übliche mathematische Darstellungsweise zu wählen. Es ist daher insbesondere nicht zulässig, die Formeln in Form eines Programmcodes darzustellen.

§ 4 LV-GPV Änderung des Gewinnplans


  1. (1)Absatz eins,Bei jeder Änderung des Gewinnplans ist eine Änderungsversion des Gewinnplans zu übermitteln. Alle Änderungen gegenüber dem zuletzt eingereichten Gewinnplan sind zu kennzeichnen. Im Posten 1.2. gemäß § 3 Abs. 4 ist anzugeben, dass es sich bei dem vorgelegten Gewinnplan um eine Änderungsversion handelt und wann die Vorgängerversion dieses Gewinnplans eingereicht worden ist. Außerdem ist anzuführen, in welchen Posten gemäß § 3 Abs. 4 es Änderungen gegenüber der letzten Vorlage des entsprechenden Gewinnplans gegeben hat. Die Änderungen sind ausführlich zu begründen. Die Versionsnummer gemäß § 3 Abs. 1 Z 6 ist gegenüber der letzten Vorlage entsprechend § 5 Abs. 1 Z 3 zu ändern.Bei jeder Änderung des Gewinnplans ist eine Änderungsversion des Gewinnplans zu übermitteln. Alle Änderungen gegenüber dem zuletzt eingereichten Gewinnplan sind zu kennzeichnen. Im Posten 1.2. gemäß Paragraph 3, Absatz 4, ist anzugeben, dass es sich bei dem vorgelegten Gewinnplan um eine Änderungsversion handelt und wann die Vorgängerversion dieses Gewinnplans eingereicht worden ist. Außerdem ist anzuführen, in welchen Posten gemäß Paragraph 3, Absatz 4, es Änderungen gegenüber der letzten Vorlage des entsprechenden Gewinnplans gegeben hat. Die Änderungen sind ausführlich zu begründen. Die Versionsnummer gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 6, ist gegenüber der letzten Vorlage entsprechend Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer 3, zu ändern.
  2. (2)Absatz 2,Im Rahmen der Vorlage gemäß Abs. 1 ist auch eine vollständig konsolidierte Version (ohne Änderungsmarkierungen) des entsprechenden Gewinnplans vorzulegen.Im Rahmen der Vorlage gemäß Absatz eins, ist auch eine vollständig konsolidierte Version (ohne Änderungsmarkierungen) des entsprechenden Gewinnplans vorzulegen.

§ 5 LV-GPV Inhalte der Gliederungsposten


  1. (1)Absatz eins,Die Inhalte bestimmter Posten gemäß § 3 Abs. 1 sind wie folgt festgelegt:Die Inhalte bestimmter Posten gemäß Paragraph 3, Absatz eins, sind wie folgt festgelegt:
    1. 1.Ziffer einsVersicherungsart (Posten 4.): Hier ist eine der folgenden Kategorien anzugeben:
      1. a)Litera aGemischte Er- und Ablebensversicherung und reine Erlebensversicherung;
      2. b)Litera bReine Ablebensversicherung einschließlich Kreditrestschuldversicherung;
      3. c)Litera cRentenversicherung;
      4. d)Litera dPrämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß den §§ 108g bis 108i des Einkommensteuergesetzes 1988 – EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 118/2015 (PZV);Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß den Paragraphen 108 g bis 108 i des Einkommensteuergesetzes 1988 – EStG 1988, Bundesgesetzblatt Nr. 400 aus 1988,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 118 aus 2015, (PZV);
      5. e)Litera eFondsgebundene Lebensversicherung (ohne PZV);
      6. f)Litera fIndexgebundene Lebensversicherung (ohne PZV);
      7. g)Litera gKapitalanlageorientierte Lebensversicherung;
      8. h)Litera hBetriebliche Kollektivversicherung;
      9. i)Litera iBerufsunfähigkeitsversicherung (inklusive Zusatzleistungen und Erwerbsunfähigkeitsversicherung);
      10. j)Litera jVersicherung gegen schwere Krankheiten (Dread-Disease Versicherung);
      11. k)Litera kPflegeversicherung;
      12. l)Litera lSonstige Versicherungsart.
      Handelt es sich um eine sonstige Versicherungsart, so ist diese zu charakterisieren.
    2. 2.Ziffer 2Gültigkeitsbeginn der vorgelegten Version (Posten 5.): Hier ist anzuführen, ab wann der vorgelegte Gewinnplan gültig ist. Insbesondere ist bei einer Änderungsversion gemäß § 4 Abs. 1 jenes Datum anzugeben, ab dem die Änderungen gültig sind.Gültigkeitsbeginn der vorgelegten Version (Posten 5.): Hier ist anzuführen, ab wann der vorgelegte Gewinnplan gültig ist. Insbesondere ist bei einer Änderungsversion gemäß Paragraph 4, Absatz eins, jenes Datum anzugeben, ab dem die Änderungen gültig sind.
    3. 3.Ziffer 3Versionsnummer des Gewinnplans (Posten 6.): Hier ist die Nummer der aktuellen Version des vorgelegten Gewinnplans anzuführen. Die Versionsnummer ist fortlaufend zu wählen, sodass jede Änderungsversion eines Gewinnplans mit einer höheren Versionsnummer versehen wird.
  2. (2)Absatz 2,Die Inhalte bestimmter Posten gemäß § 3 Abs. 4 sind wie folgt festgelegt:Die Inhalte bestimmter Posten gemäß Paragraph 3, Absatz 4, sind wie folgt festgelegt:
    1. 1.Ziffer einsÄnderungen einschließlich deren Begründung (Posten 1.2.): Hier sind sämtliche Änderungen gegenüber der zuletzt eingereichten Version des Gewinnplans sowie dessen Versionsnummer anzuführen und ausführlich zu begründen.
    2. 2.Ziffer 2Abrechnungsverbände (Posten 1.4.): Hier sind alle Abrechnungsverbände inklusive etwaiger weiterer Untergliederungen des Gewinnplans anzuführen. Ein Abrechnungsverband ist ein Teilbestand des gesamten Versicherungsbestandes für gewinnberechtigte Lebensversicherungsverträge, der gebildet wird, um die Gewinnbeteiligung verursachungsgerecht vornehmen zu können, und der Versicherungsverträge zusammenfasst, die nach ihrer Struktur in gleicher Weise zum Gewinn beitragen.       
    3. 3.Ziffer 3Tarife (Posten 1.5.): Hier sind alle Tarife, für die der entsprechende Gewinnplan gilt, anzuführen. Dabei sind folgende Informationen für jeden Tarif tabellarisch anzugeben:
      1. a)Litera atechnische Bezeichnung des Tarifs;
      2. b)Litera bVersicherungsart;
      3. c)Litera cbiometrische Grundlagen;
      4. d)Litera dgarantierter Rechnungszins;
      5. e)Litera eBonuszinssatz;
      6. f)Litera fVerkaufsbeginn.
      Weiters ist anzugeben, ob die Tarife der Lebensversicherung-Gewinnbeteiligungsverordnung – LV-GBV, BGBl. II Nr. 292/2015, in der jeweils geltenden Fassung, unterliegen.Weiters ist anzugeben, ob die Tarife der Lebensversicherung-Gewinnbeteiligungsverordnung – LV-GBV, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 292 aus 2015,, in der jeweils geltenden Fassung, unterliegen.
    4. 4.Ziffer 4Abhängigkeit von der Prämienzahlungsweise (Posten 1.6.): Hier ist anzuführen, ob und wie sich die Prämienzahlungsweise auf die Gewinnbeteiligung auswirkt.
    5. 5.Ziffer 5Abhängigkeit von Versicherungsbeginn und Versicherungsdauer (Posten 1.7.): Hier ist anzuführen, ob und wie die Gewinnbeteiligung vom Versicherungsbeginn im Kalenderjahr abhängt. Weiters ist detailliert zu erläutern, wie sich unterschiedliche Laufzeiten auf die einzelnen Komponenten der Gewinnbeteiligung auswirken.
    6. 6.Ziffer 6Zuteilungszyklus (Posten 2.1.): Hier ist der Zuteilungszyklus detailliert zu erläutern, speziell ist die Länge jeder Phase anzugeben. Insbesondere ist die Bezeichnung der einzelnen Phasen anzuführen. Weiters ist bei jeder Phase anzugeben, ob diese zu einem Bilanz- oder Versicherungsstichtag endet. Zu jeder Phase ist auch die rechtliche und wirtschaftliche Konsequenz anzuführen.
    7. 7.Ziffer 7Gewinnkarenz (Posten 2.2.): Hier ist anzuführen, wann es eine erstmalige Erklärung oder Zuweisung der Gewinnbeteiligung gibt. Falls es für unterschiedliche Gewinnanteile unterschiedliche Karenzen gibt, so sind diese anzuführen und zu begründen. Insbesondere ist eine Unterscheidung, die von der Prämienzahlungsweise abhängt, anzuführen.
    8. 8.Ziffer 8Art des Gewinnsystems (Posten 3.1.): Hier ist anzuführen, um welche Art des Gewinnsystems es sich handelt, beispielsweise um ein mechanisches oder ein natürliches Gewinnsystem. Das Gewinnsystem ist detailliert zu beschreiben und die Schritte von der Gewinnentstehung bis zur Gewinnverwendung sind festzulegen.
    9. 9.Ziffer 9Gewinnverwendung (Posten 3.2.): Hier ist anzuführen, wie die Gewinne verwendet werden, dh. ob es sich um eine verzinsliche Ansammlung, ein Bonussystem, ein fondsgebundenes System, eine Verminderung der Prämien, eine Bonusrente, eine Direktgutschrift, ein Gewinnsystem mit Schlussgewinnen oder um ein sonstiges System handelt. Das jeweilige System ist verbal zu erläutern und es sind die Bemessungsgrundlage sowie die verwendeten mathematischen Formeln anzugeben. Bei der Bonusrente sind insbesondere die Formel für den Bonusteil und für die Rentenhöhe anzugeben und es ist anzuführen, wie sich die einzelnen Rentenkomponenten (Stamm- und Bonusrente) bei einer Erhöhung durch Valorisierung entwickeln. Dies ist durch mathematische Formeln darzustellen und verbal zu erläutern. Weiters ist die Entwicklung der Rente bei Änderung der Verzinsung anzugeben, dh. es ist anzuführen, wie sich die Bonusrente ändert, wenn der Bonuszinssatz geändert wird, insbesondere bei einer Absenkung des Gewinnsatzes unter den Bonuszinssatz. Falls Versicherungsnehmer zwischen verschiedenen Gewinnverwendungen wählen können, ist dies anzuführen.
    10. 10.Ziffer 10Rechnungsgrundlagen (Posten 4.1.): Hier sind die für die Berechnung der Gewinnanteile notwendigen Rechnungsgrundlagen, wie beispielsweise Rechnungszins, Bonuszinssatz oder biometrische Grundlagen anzuführen.
    11. 11.Ziffer 11Bezeichnungen und Formeln (Posten 4.2.): Hier sind alle Variablen, Wahrscheinlichkeiten, Ausscheideordnungen, Kommutationszahlen, Barwerte, Anwartschaften, Gewichtungsfaktoren und sonstige Formeln inklusive Beschreibung und Definition anzugeben, die für die Ermittlung der Gewinnbeteiligung verwendet werden.
    12. 12.Ziffer 12Zuteilung im Jahr t (Posten 4.3.): Hier ist die Formel für die Höhe jenes Gewinnanteils, der im Versicherungsjahr t (zum Bilanz- oder Versicherungsstichtag) dem entsprechenden Vertrag gutgeschrieben wird, anzuführen.
    13. 13.Ziffer 13Deckungsrückstellung des Gewinnanteils (Posten 4.4.): Hier ist die Formel der Deckungsrückstellung des Gewinnanteils eines Vertrages zum Bilanzstichtag des Versicherungsjahres t anzuführen.
    14. 14.Ziffer 14Gewinnkomponenten (Posten 5.): Hier sind alle Gewinnkomponenten (beispielsweise Zinsgewinnanteil, Kostengewinnanteil, Risikogewinnanteil, Zusatzgewinnanteil, Schlussgewinnanteil, usw.) als eigener Unterabschnitt (beispielsweise 5.1. Zinsgewinnanteil, 5.2. Kostengewinnanteil, usw.) anzuführen. Für jede dieser Gewinnkomponenten sind eine verbale Beschreibung, die Bemessungsgrundlage, die Formeln und die Vorgangsweise der Ermittlung in Form einer weiteren Untergliederung anzuführen. Beim Schlussgewinnanteil ist außerdem anzuführen, ob der Schlussgewinnanteil höher oder niedriger ist als das Zweifache des letzten laufenden Gewinnanteils.
    15. 15.Ziffer 15Leistungen (Posten 6.): Hier sind alle Leistungen und Leistungsansprüche, die sich aus dem Gewinnbeteiligungssystem ergeben, anzuführen. Insbesondere ist zu erläutern, welche Leistungen in welchem Umfang garantiert sind bzw. durch negative zukünftige Entwicklungen wieder reduziert werden können.

§ 6 LV-GPV Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen


  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Gewinnpläne, die vor dem 1. Jänner 2016 eingereicht wurden, sind erst bei Änderungen nach Maßgabe von § 4 neu vorzulegen.Gewinnpläne, die vor dem 1. Jänner 2016 eingereicht wurden, sind erst bei Änderungen nach Maßgabe von Paragraph 4, neu vorzulegen.

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