§ 7 LPV 2018 Inkrafttreten

LPV 2018 - Lastprofilverordnung 2018

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. April 2019 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Lastprofilverordnung 2006, Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 20. Dezember 2006, in der Fassung der Lastprofilverordnungs-Novelle 2008 (LP-VO-Novelle 2008), Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 30. Jänner 2008, außer Kraft.
  3. (3)Absatz 3,Erstmals sind die Ergebnisse der Überprüfung der standardisierten Lastprofile gemäß § 5 Abs 1 der E-Control zum 1. Oktober 2021 in elektronischer Form zur Kenntnis zu bringen.Erstmals sind die Ergebnisse der Überprüfung der standardisierten Lastprofile gemäß Paragraph 5, Absatz eins, der E-Control zum 1. Oktober 2021 in elektronischer Form zur Kenntnis zu bringen.
In Kraft seit 01.04.2019 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 7 LPV 2018


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 7 LPV 2018 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 7 LPV 2018


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 7 LPV 2018


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 7 LPV 2018 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis LPV 2018 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 6 LPV 2018
Lastprofilverordnung 2018 (LPV 2018) Fundstelle