Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Wird ein Anpassungsbedarf festgestellt, so sind die Verteilernetzbetreiber verpflichtet, die standardisierten Lastprofile zum darauf folgenden 1. April bzw. 1. Oktober anzupassen.
In Kraft seit 01.04.2019 bis 31.12.9999
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