Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Diese Verordnung legt die Kriterien für die Verpflichtung von Verteilernetzbetreibern zur Erstellung und Zuordnung von standardisierten Lastprofilen sowie den Einbau von Lastprofilzählern fest und regelt die Form der Erstellung und die Anpassung von standardisierten Lastprofilen.
In Kraft seit 01.04.2019 bis 31.12.9999
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