§ 6 LFPD-NebLV Inkrafttreten

LFPD-NebLV - Gleichhaltung von Nebenleistungen der Vertragsbediensteten im Pädagogischen Dienst an land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten des Bundes mit der Unterrichtserteilung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung der Verordnung folgenden Tag in Kraft.

In Kraft seit 01.07.2025 bis 31.12.9999
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§ 5 LFPD-NebLV
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