§ 5 LFPD-NebLV Verbot der Mehrfachberücksichtigung

LFPD-NebLV - Gleichhaltung von Nebenleistungen der Vertragsbediensteten im Pädagogischen Dienst an land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten des Bundes mit der Unterrichtserteilung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026

Soweit die Betreuung von Aufgaben durch andere Bedienstete als Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst oder Lehrpersonen, die nicht dem Abschnitt II des VBG unterliegen, erfolgt, ist eine Gleichhaltung solcher Aufgaben mit der Unterrichtserteilung ausgeschlossen. Soweit die Betreuung von Aufgaben durch andere Bedienstete als Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst oder Lehrpersonen, die nicht dem Abschnitt römisch zwei des VBG unterliegen, erfolgt, ist eine Gleichhaltung solcher Aufgaben mit der Unterrichtserteilung ausgeschlossen.

In Kraft seit 01.07.2025 bis 31.12.9999
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