§ 4 LFPD-NebLV Betreuung der Schulbibliothek

LFPD-NebLV - Gleichhaltung von Nebenleistungen der Vertragsbediensteten im Pädagogischen Dienst an land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten des Bundes mit der Unterrichtserteilung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026

Ist eine Vertragslehrperson mit der Betreuung einer nach dem Modell „Schulbibliothek an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen“ eingerichteten Schulbibliothek betraut, ist diese Tätigkeit, wenn die Schule mehr als 300 Schülerinnen und/oder Schüler aufweist, in folgendem Ausmaß der Unterrichtserteilung gleichzuhalten:

  1. 1.Ziffer einsals 7,293 Wochenstunden die Betreuung einer Schulbibliothek der Größenklasse I (bis 600 Schülerinnen und Schüler, rund 5000 Bände, wöchentliche Öffnungszeit: neun Stunden),als 7,293 Wochenstunden die Betreuung einer Schulbibliothek der Größenklasse römisch eins (bis 600 Schülerinnen und Schüler, rund 5000 Bände, wöchentliche Öffnungszeit: neun Stunden),
  2. 2.Ziffer 2als 9,116 Wochenstunden die Betreuung einer Schulbibliothek der Größenklasse II (über 600 Schülerinnen und Schüler, rund 7500 Bände, wöchentliche Öffnungszeit: elf Stunden),als 9,116 Wochenstunden die Betreuung einer Schulbibliothek der Größenklasse römisch zwei (über 600 Schülerinnen und Schüler, rund 7500 Bände, wöchentliche Öffnungszeit: elf Stunden),
  3. 3.Ziffer 3als 10,94 Wochenstunden die Betreuung einer Schulbibliothek der Größenklasse III (über 1000 Schülerinnen und Schüler, rund 10000 Bände, wöchentliche Öffnungszeit: 13,5 Stunden).als 10,94 Wochenstunden die Betreuung einer Schulbibliothek der Größenklasse römisch drei (über 1000 Schülerinnen und Schüler, rund 10000 Bände, wöchentliche Öffnungszeit: 13,5 Stunden).
In Kraft seit 01.07.2025 bis 31.12.9999
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