Anl. 1 LF-BRGO Beispiele für die Berechnung der achttägigen Frist ab Verständigung des Betriebsrates von einer beabsichtigten Kündigung

LF-BRGO - Land- und forstwirtschaftliche Betriebsrats-Geschäftsordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.09.2026

Beispiel 1: Die Verständigung des Betriebsrates von der beabsichtigten Kündigung erfolgt am Mittwoch, den 26. Jänner, um 10 Uhr.

Die achttägige Frist endet am Freitag, den 4. Februar, um 24 Uhr.

Beispiel 2: Die Verständigung des Betriebsrates von der beabsichtigten Kündigung erfolgt am Donnerstag, den 18. Dezember, um 14 Uhr.

Die achttägige Frist endet am Dienstag, den 30. Dezember, um 24 Uhr.

In Kraft seit 01.06.2023 bis 31.12.9999
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§ 49 LF-BRGO
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