Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.11.2024
Die Prüfung von Kraftstoffen darauf, ob sie den in § 3 Abs. 1 festgelegten Spezifikationen entsprechen, hat auf Basis der in den Anhängen genannten Vorschriften zu erfolgen.
In Kraft seit 04.12.2012 bis 31.12.9999
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