Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
Witwen (Witwer) nach Schwerbeschädigten ist der Anspruch auf Witwen(Witwer)rente auch gewahrt, wenn der Tod nicht die Folge einer Dienstbeschädigung war.
In Kraft seit 01.07.2005 bis 31.12.9999
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