§ 12 KommStG 1993 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

KommStG 1993 - Kommunalsteuergesetz 1993

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024

Die in den §§ 5, 10, 11 und 14 geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

In Kraft seit 14.08.2002 bis 31.12.9999
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