§ 12 KommStG 1993 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

Kommunalsteuergesetz 1993

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.08.2002 bis 31.12.9999

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

§ 12. Die in den §§ 5, 10, 11 und 1114 geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

Stand vor dem 13.08.2002

In Kraft vom 01.12.1993 bis 13.08.2002

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

§ 12. Die in den §§ 5, 10, 11 und 1114 geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

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