§ 168 KO

KO - Konkursordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.11.2024
Für die Aufhebung des Konkurses gemäß §§ 166 oder 167 gelten die Vorschriften des § 79.
In Kraft seit 01.01.1900 bis 31.12.9999
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