§ 6 KM-DeaktV 2016 In- und Außerkrafttreten

KM-DeaktV 2016 - Kriegsmaterial-Deaktivierungsverordnung 2016

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 8. April 2016 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport über die Deaktivierung von Kriegsmaterial (KM-DeaktV), BGBl. II Nr. 314/2012, tritt mit Ablauf des 7. April 2016 außer Kraft.Die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport über die Deaktivierung von Kriegsmaterial (KM-DeaktV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 314 aus 2012,, tritt mit Ablauf des 7. April 2016 außer Kraft.
In Kraft seit 08.04.2016 bis 31.12.9999
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