§ 2a KlubFG (weggefallen)

KlubFG - Klubfinanzierungsgesetz 1985

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
§ 2a KlubFG seit 27.10.2008 weggefallen.
In Kraft seit 28.10.2008 bis 31.12.9999
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