Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, kommunale Investitionsprogramme in den Gemeinden im Sinne der Regionalität zu unterstützen. Zu diesem Zweck gewährt der Bund den Gemeinden eine Finanzzuweisung.
In Kraft seit 01.07.2025 bis 31.12.9999
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