§ 3 KGebV Inkrafttreten

KGebV - Kommissionsgebührenverordnung 2017 – KGebV

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 11.10.2024

(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die Landes-Kommissionsgebührenverordnung 2007, LGBl. Nr. 10, und die Gemeinde-Kommissionsgebührenverordnung 2007, LGBl. Nr. 11, außer Kraft.

(2) Für Amtshandlungen vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung sind die Kommissionsgebühren nach den bis dahin geltenden Pauschalbeträgen vorzuschreiben und zu entrichten.

In Kraft seit 01.04.2017 bis 31.12.9999
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