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K-ZAG - Kärntner Zuschlagsabgabegesetz – K-ZAG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft.

(2) Das Kärntner Zuschlagsabgabegesetz, LGBl. Nr. 12/2014, ist am 1. April 2014 in Kraft getreten. Das Gesetz über die Landes-Vergnügungssteuer, LGBl. Nr. 70/1997, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 85/2013, ist mit Ablauf des 31. Dezember 2014 außer Kraft getreten.

In Kraft seit 01.01.2019 bis 31.12.9999
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§ 3 K-ZAG
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