Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
( Z 1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 20192026 in Kraft.
(2) Das Kärntner Zuschlagsabgabegesetz und ist auf Sachverhalte anzuwenden, LGBl. Nr. 12/2014bei denen die Abgabenschuld nach dem 31. Dezember 2025 entstanden ist. Ziffer eins, isttritt am 1. April 2014Jänner 2026 in Kraft getreten. Das Gesetz überund ist auf Sachverhalte anzuwenden, bei denen die Landes-Vergnügungssteuer, LGBl. Nr. 70/1997, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 85/2013, ist mit Ablauf desAbgabenschuld nach dem 31. Dezember 2014 außer Kraft getreten2025 entstanden ist.
( Z 1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 20192026 in Kraft.
(2) Das Kärntner Zuschlagsabgabegesetz und ist auf Sachverhalte anzuwenden, LGBl. Nr. 12/2014bei denen die Abgabenschuld nach dem 31. Dezember 2025 entstanden ist. Ziffer eins, isttritt am 1. April 2014Jänner 2026 in Kraft getreten. Das Gesetz überund ist auf Sachverhalte anzuwenden, bei denen die Landes-Vergnügungssteuer, LGBl. Nr. 70/1997, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 85/2013, ist mit Ablauf desAbgabenschuld nach dem 31. Dezember 2014 außer Kraft getreten2025 entstanden ist.