§ 4 K-WW 1998 K

K-WW 1998 K - WRG 1959: Kärntner Wasserschongebietsverordnung 1998 - Kernzonen

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

§ 4

Außerkrafttreten

 

Die Verordnung des Landeshauptmannes von Kärnten vom 9. Dezember 1992, LGBl Nr 148/1992, in der Fassung der Kundmachungen LGBl Nr 9/1993, 53/1994 und 79/1997, mit welcher zum Schutz von Wasservorkommen in Kärnten Schongebiete (Kärntner Wasserschongebietsverordnung) festgelegt werden, tritt außer Kraft.

In Kraft seit 01.01.1999 bis 31.12.9999
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