§ 19 K-LWG

K-LWG - Kärntner Landwirtschaftsgesetz - K-LWG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

7. Abschnitt

Schlußbestimmungen

 

§ 19

Inkrafttreten

 

(1) Dieses Gesetz tritt, soweit Abs 1a nichts anderes bestimmt, am 1. Juli 1997 in Kraft.

 

(1a) § 5 Abs 1, 3 und 4 treten am 1. Jänner 2001 in Kraft.

 

(2) Die Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können bereits ab dem der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag an erlassen werden; sie werden jedoch frühestens mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in Kraft gesetzt.

In Kraft seit 01.07.1997 bis 31.12.9999
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