Anl. 1 K-KFördG 2001 (

K-KFördG 2001 - Kärntner Kulturförderungsgesetz 2001

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024
LGBl Nr 59/2013)

Dieses Gesetz tritt an dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

In Kraft seit 09.04.2009 bis 31.12.9999
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§ 20 K-KFördG 2001
Kärntner Kulturförderungsgesetz 2001 (K-KFördG 2001) Fundstelle