§ 7 K-BuG

K-BuG - Kärntner Buschenschankgesetz - K-BuG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

§ 7

 

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. August 1984 in Kraft.

 

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Buschenschankgesetz, LGBl Nr 34/1936, außer Kraft.

In Kraft seit 01.08.1984 bis 31.12.9999
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