Die Anforderung an Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Autostellplätzen gemäß § 50e Abs. 1 letzter Satz K-BV müssen spätestens bis zum 1. Jänner 2027 erfüllt sein.Die Anforderung an Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Autostellplätzen gemäß Paragraph 50 e, Absatz eins, letzter Satz K-BV müssen spätestens bis zum 1. Jänner 2027 erfüllt sein.
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