Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Autostellplätzen sind mit einem Ladepunkt je zehn Autostellplätze oder einer Leitungsinfrastruktur (Schutzrohre für Elektrokabel) für mindestens 50 % der Autostellplätze, um die spätere Errichtung von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge zu ermöglichen, auszustatten.
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