Anl. 1 K-AWFG Artikel XVI

K-AWFG - Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetz - K-AWFG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.09.2025

Die Artikel I bis XV treten mit Beginn der XXXII. Gesetzgebungsperiode des Landtages in Kraft.Die Artikel römisch eins bis römisch XV treten mit Beginn der römisch 32 . Gesetzgebungsperiode des Landtages in Kraft.

Artikel LVI(LGBl Nr 47/2025)
Inkrafttretensbestimmung
Landesgesetzblatt Nr 47 aus 2025,)
Inkrafttretensbestimmung

Art. II bis LV dieses Gesetzes treten mit 1. September 2025 in Kraft.Art. römisch II bis LV dieses Gesetzes treten mit 1. September 2025 in Kraft.

In Kraft seit 01.09.2025 bis 31.12.9999
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