§ 3 JFFG Richtlinien

JFFG - Jungfamilienfondsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.08.2026

Die Abwicklung von Zuwendungen aus dem Jungfamilienfonds hat nach Maßgabe der hierfür vom Vorstand der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft zu erlassenden Fonds-Richtlinien zu erfolgen.

In Kraft seit 01.08.2019 bis 31.12.2027
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