§ 7 JFFG Steuerbefreiung

JFFG - Jungfamilienfondsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.08.2026

Die Zuwendung aus dem Jungfamilienfonds ist von der Einkommensteuer befreit und gehört auch nicht zur Bemessungsgrundlage für sonstige Abgaben und öffentlich-rechtliche Beiträge.

In Kraft seit 01.08.2019 bis 31.12.2027
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