Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Ziel
Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, im Sinne des Grundsatzes „konzeptionell und standardmäßig offen“ die Verwendung offener Daten zu fördern und die Weiterverwendung von Dokumenten zu erleichtern, insbesondere um dadurch die Erstellung neuer Informationsprodukte und -dienste zu unterstützen.
In Kraft seit 28.07.2022 bis 31.12.9999
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