Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
(1)Absatz eins,Die Verordnung tritt mit 1. Juli 2002 in Kraft.
(2)Absatz 2,§ 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 451/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.Paragraph 3, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 451 aus 2013, tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(3)Absatz 3,§ 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 7/2021 tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.Paragraph eins, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 7 aus 2021, tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.
In Kraft seit 08.01.2021 bis 31.12.9999
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