§ 264 IO Vorabentscheidungsersuchen

IO - Insolvenzordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Einem Vorabentscheidungsersuchen kommt keine aufschiebende Wirkung zu.

In Kraft seit 01.08.2017 bis 31.12.9999
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