Art. 1 INPADOC

INPADOC - Internationales Patentdokumentationszentrum (WIPO)

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Zum Zweck eines weltweiten Patentdokumentationsdienstes errichtet die Republik Österreich nach österreichischem Recht ein „Internationales Patentdokumentationszentrum“ mit dem Sitz in Wien.

In Kraft seit 22.06.1973 bis 31.12.9999
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