Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026
Inkrafttreten der Stammfassung, Verweise
(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juni 1996 in Kraft.
(Anm.: Abs. 1a jetzt § 29 Abs. 1)Anmerkung, Absatz eins a, jetzt Paragraph 29, Absatz eins,)
(2)Absatz 2,Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Rechtsvorschriften des Bundes sind als Verweisung auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
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