§ 27 IG-L-MKV 2012 Einteilung des Bundesgebietes in Untersuchungsgebiete

IG-L-MKV 2012 - IG-L–Messkonzeptverordnung 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.04.2024

Das Gebiet jedes Bundeslandes exklusive der in § 2 genannten Ballungsräume ist ein Untersuchungsgebiet bezüglich der Messung von SO2, NO2 und NOx zur Überwachung der Immissionsgrenzwerte und Immissionszielwerte zum Schutz von Ökosystemen und der Vegetation.

In Kraft seit 13.04.2012 bis 31.12.9999
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