§ 2 IG-L-MKV 2012 Ballungsräume

IG-L-MKV 2012 - IG-L–Messkonzeptverordnung 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

Ballungsräume im Sinne dieser Verordnung sind

1.

das Gebiet des Landes Wien (Ballungsraum Wien),

2.

das Gebiet der Landeshauptstadt Graz und die Gebiete der Gemeinden Feldkirchen bei Graz, Gössendorf, Raaba-Grambach, Hausmannstätten, Seiersberg-Pirka und Hart bei Graz (Ballungsraum Graz) und

3.

das Gebiet der Landeshauptstadt Linz und die Gebiete der Gemeinden Steyregg, Asten, St. Florian, Leonding, Pasching, Traun und Ansfelden (Ballungsraum Linz).

In Kraft seit 03.08.2017 bis 31.12.9999
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