Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.
(2)Absatz 2,§ 1 Abs. 1 bis 3, §§ 2 und 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 268/2011 treten am 1. September 2011 in Kraft.Paragraph eins, Absatz eins bis 3, Paragraphen 2 und 3 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 268 aus 2011, treten am 1. September 2011 in Kraft.
In Kraft seit 18.08.2011 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 4 IG-FestV
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 4 IG-FestV selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 4 IG-FestV