§ 4 IG-FestV Inkrafttreten

IG-FestV - Informationen- und Gleichwertigkeitsfestlegungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§ 1 Abs. 1 bis 3, §§ 2 und 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 268/2011 treten am 1. September 2011 in Kraft.Paragraph eins, Absatz eins bis 3, Paragraphen 2 und 3 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 268 aus 2011, treten am 1. September 2011 in Kraft.
In Kraft seit 18.08.2011 bis 31.12.9999
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