§ 4 IG-FestV Inkrafttreten

Informationen- und Gleichwertigkeitsfestlegungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.08.2011 bis 31.12.9999
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.

  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§ 1 Abs. 1 bis 3, §§ 2 und 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 268/2011 treten am 1. September 2011 in Kraft.Paragraph eins, Absatz eins bis 3, Paragraphen 2 und 3 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 268 aus 2011, treten am 1. September 2011 in Kraft.

Stand vor dem 17.08.2011

In Kraft vom 24.05.2008 bis 17.08.2011
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.

  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§ 1 Abs. 1 bis 3, §§ 2 und 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 268/2011 treten am 1. September 2011 in Kraft.Paragraph eins, Absatz eins bis 3, Paragraphen 2 und 3 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 268 aus 2011, treten am 1. September 2011 in Kraft.

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